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Saarland: Ministerpräsident Müller, Sozialminister Hecken und VDAB im Dialog über illegale Billigarbeitskräfte
Saarbrücken (mee). Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller und Justiz- und Sozialminister Josef Hecken
hatten am 22. März 2006 den VDAB zu einem Gespräch in die Staatskanzlei geladen. Thema war die Beschäftigung illegaler Billigarbeitskräfte in der Pflege. Dabei verständigten sich die Gesprächspartner auf eine enge
und aktive Zusammenarbeit auch in Hinsicht auf eine breit angelegte, offensive Informationskampagne. Das Thema werde bei der nächsten Ministerpräsidentenrunde auf die Tagesordnung gesetzt, betonte Peter Müller.
Zusätzlich starte das Saarland zusammen mit der Saarländischen Pflegegesellschaft derzeit eine umfangreiche Aufklärungskampagne, erläutert Sozialminister Josef Hecken. Dabei werde die Thematik Billigarbeitskräfte
sehr genau erfasst. „Wer illegal Billigarbeitskräfte beschäftigt, wird strafrechtlich verfolgt werden. Das sind keine Kavaliersdelikte“, mahnte Hecken. Folgenschwere Pflegefehler könnten nicht billigend in Kauf
genommen werden. „Daher werden wir das abseits der qualitativ hochwertigen Pflege betriebene illegale Geschäft bekämpfen.“ Billigarbeitskräfte könnten nur deswegen ihre Leistungen vergleichsweise günstig anbieten,
weil sie gegen alle arbeitszeitrechtlichen Regelungen und ohne Einbindung in das Steuersystem arbeiten, konkretisiert Helmut Mersdorf, Vorsitzender des VDAB-Landesverbandes Saarland und Betreiber eines größeren
Alten- und Pflegeheims. Oftmals gerate hier die für eine qualitativ hochwertige Pflege unerlässliche fachliche Professionalität in den Hintergrund. Aus Sicht des VDAB ist die geschlossene und abgestimmte
Verfahrensweise der saarländischen Landesregierung, der zuständigen Fachministerien und der Mitgliedsverbände der Saarländischen Pflegegesellschaft Beispiel dafür, wie es gelingen kann, einem die gesamte Pflege
bedrohenden Problem aktiv zu begegnen. Lesen Sie mehr in unserer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 28. März 2006.
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Jörg Teichert, Tel.: 0681 / 76 18 486, Fax: 0681 / 76 18 487, joerg.teichert@vdab.de.
Bürokratieabbau: Regierung richtet Normenkontrollrat ein
Berlin (mee). Union und SPD haben sich gestern mit dem Bundeskanzleramt auf einen Gesetzentwurf zur Einrichtung
eines unabhängigen Normenkontrollrats geeinigt, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD) vom 5. April 2006. Der Normenkontrollrat soll die Bürokratiekosten bestehender und künftiger Gesetze abschätzen und die
Ergebnisse der Bundeskanzlerin direkt mitteilen. Fallen diese negativ aus, könnten die jeweiligen Gesetzentwürfe von der Regierung bzw. im parlamentarischen Verfahren vom Bundestag und Bundesrat geändert oder ganz
aufgegeben werden. Dem Normenkontrollrat sollen acht Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft angehören. Ziel ist die Entlastung der Unternehmen von bürokratischer Last. Der Gesetzentwurf soll
direkt nach Ostern in den Bundestag eingebracht werden. Lesen Sie hier mehr.
Gesundheitssystem: Ulla Schmidt will ambulante Pflege stärker unterstützen
Berlin (mee). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die häusliche Krankenpflege stärker als bisher
fördern. Bei der Gesundheitsreform wolle man in der Pflegeversicherung vor allen Dingen die ambulante Pflege unterstützen und stärken, betonte Schmidt am heutigen Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Diejenigen, die
Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen, sollen stärkere finanzielle Hilfen bekommen. Mehr Geld solle auch das professionelle Pflegepersonal bekommen, so Schmidt. Die Leistungen sollten den Lebenshaltungskosten
angepasst werden. Die Pflegeversicherung verfüge zwar noch über ein finanzielles Polster, trotzdem müssten die Finanzgrundlagen stabilisiert werden. In Berlin kommen heute Union und SPD zu einem zweiten Gespräch
über die Gesundheitsreform zusammen, um u. a. einen Zeitplan für die weiteren Gespräche festzulegen und eine Arbeitsgruppe einzurichten. Neben Schmidt wird auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) dabei sein.
Hier lesen Sie mehr.
NRW: Kabinett beschließt einjährige Pflegehelfer-Ausbildung
Düsseldorf (mee). Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Einführung der einjährigen
Altenpflegerhelfer-Ausbildung beschlossen. Die einjährige Qualifizierung in der Altenpflegehilfe richtet sich vor allem an Hauptschüler/Innen nach der 10. Klasse, um diesen über eine erfolgreiche Qualifizierung
eine anschließende Fachkraft-Ausbildung in der Altenpflege zu ermöglichen. Bei gutem Abschneiden der Qualifizierungsmaßnahme ist eine Verkürzung der Ausbildung von drei auf zwei Jahre möglich. Derzeit laufen
bereits 29 Modellprojekte in diesem Bereich, u.a. im Rahmen des staatlich anerkannten Fachseminars für Altenpflege des VDAB-Schulungszentrums. Die Projekte werden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
unterstützt. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Helferqualifizierung befindet sich momentan in der Anhörung bei den Verbänden. Die Verordnung soll voraussichtlich zum 1. September 2006 in Kraft treten.
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Rainer Merschmann, VDAB-Schulungszentrum, Tel. 0209 / 17 80 915, Fax: 0209 / 27 42 19, vdab-schule@vdab.de.
Rheinland-Pfalz: Fördermittel für Haushaltsassistenz freigegeben
Mainz (mee). Mit dem Projekt „Haushaltsassistenz für die Pflege“ will die rheinland-pfälzische Sozialministerin
Malu Dreyer zu Hause lebende pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen und der Schwarzarbeit in der Pflege den Kampf ansagen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur
Einführung dieses Angebotes trat zum 1. Januar 2006 in Kraft. (Wir berichteten im VDAB-Newsletter 25.2005). Die entsprechend qualifizierte Haushaltsassistenzkraft soll stundenweise personen- und
haushaltsbezogene Dienstleistungen einschließlich sozialer Betreuung erbringen und als ergänzende Leistung über zugelassene ambulante Dienste in Rheinland-Pfalz angeboten werden. Das Angebot umfasst insbesondere
Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und –bewältigung, bei der Haushaltsführung sowie zeitlich begrenzte Betreuung bei Abwesenheit der versorgenden Angehörigen.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Projekt mit einer Million Euro pro Jahr. Die ambulanten Dienste erhalten auf Antrag monatlich 200 Euro pro in Vollzeit beschäftigter und vorher arbeitsloser
Haushaltsassistenzkraft. Entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kräfte sorgen darüber hinaus für eine qualitätsgesicherte Leistungserbringung. Pflegedienste können die Landesförderung ab sofort beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz beantragen. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landesamtes zur Verfügung. Fragen zum Projekt „Haushaltsassistenz“? Bitte wenden Sie sich an
Martin Kantus, Tel.: 0621 / 48 45 214, Fax: 0621 / 48 45 252, martin.kantus@vdab.de.
Niedersachsen: VWG Hannover kippt Rahmenverträge
Hannover (mee). Am 28. März 2006 hat das Verwaltungsgericht (VWG) Hannover entschieden, dass die
Landesrahmenverträge in Niedersachsen unwirksam sind (Az.: 3 A 541/03). Insoweit hatte die Klage der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime gegen die an den Landesrahmenverträgen gem. § 93d Abs. 2 BSHG beteiligten
Kostenträger Erfolg. Die gesetzliche Anforderung, dass alle nach dem Gesetz zu beteiligenden Parteien gemeinsam und einheitlich die Verträge abschließen, war durch den fehlenden Beitritt dreier Organisationen nicht
erfüllt, so das Gericht. Somit seien keine Rahmenverträge im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) zu Stande gekommen. Die Landesregierung Niedersachsen muss nun zu neuen Verhandlungen über Rahmenverträge
auffordern bzw. im Falle gescheiterter Verhandlungen durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen. Auf Rückfrage beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie wurde dem VDAB mitgeteilt, dass alle
Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen sowie die damit verbundenen Vergütungsvereinbarungen weiterhin bestandskräftig sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ralf Klunkert, Tel.: 0511 / 28 86 98 75, Fax: 0511 / 28 86 98 70, ralf.klunkert@vdab.de zur Verfügung.
Bayern: Kabinett beschließt Seniorenpolitisches Konzept
München (mee). Am 28. März 2006 beschloss die bayerische Landesregierung ein „Seniorenpolitisches Konzept“, das
die langfristigen Ziele der Seniorenpolitik der Staatsregierung zusammenfasst. Schwerpunkte des Konzeptes, das den bisherigen „Vierten Bayerischen Landesplan für Altenhilfe“ ablöst, sind das Wohnen im Alter,
Prävention und Rehabilitation sowie die Berufe der Altenpflege. Bezüglich des Themas „Wohnen im Alter“ betonte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens(CSU): „Senioren sollen möglichst lange in den
eigenen vier Wänden bzw. in möglichst großer Selbstständigkeit wohnen können. Daneben wollen wir neue alternative Wohnformen wie Haus- und Wohngemeinschaften entwickeln.“ Das Rehabilitationspotential älterer
Menschen werde immer noch nicht ausgeschöpft. Stewens fordert eine Vernetzung und Kooperation der Anbieter, eine Verbesserung der ambulanten Rehabilitationsmöglichkeiten und die rechtliche Absicherung notwendiger
Rahmenbedingungen. Große Bedeutung haben außerdem die Berufe in der Altenpflege, so Stewens. Das Ansehen der Pflegeberufe in der Gesellschaft müsse erhöht werden, die Ausbildung in den Pflegeberufen entsprechend
den gestiegenen Anforderungen weiterentwickelt und die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Pflegetätigkeit verbessert werden. Ziel sei es, die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Maßgeblich dabei seien eine nachhaltige interne und externe Qualitätssicherung, die wirtschaftliche und wirksame Leistungserbringung sowie die Schaffung von Leistungs-, Kosten- und Qualitätstransparenz und die
Entlastung der Pflege durch Bürokratieabbau. Lesen Sie mehr in einer Presse-Info der Bayerischen Staatskanzlei.
Schleswig-Holstein: Landesagentur Demenz eingerichtet
Kiel (mee). Um ein flächendeckendes Netz an niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für demenzkranke Menschen
aufzubauen, hat der Landesverband der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. die Landesagentur Demenz eingerichtet. Sie soll als Anlaufstelle für Angehörige sowie für die landesweit rund 100 Anbieter von
Betreuungsangeboten für Demenzkranke dienen und diese miteinander vernetzen. Weitere Ziele sind die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und die Förderung von Hilfen für alle von Demenzerkrankungen
betroffenen Menschen in Schleswig-Holstein. Das Modellprojekt wird von dem Sozialministerium in Kiel und den Spitzenverbänden der Pflegekassen für drei Jahre mit jeweils 65.000 Euro pro Jahr gefördert. Seit
kurzem gibt es auch einen regelmäßigen Newsletter der Landesagentur Demenz, der über die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. verschickt wird. Mehr Infos erhalten Sie online unter
http://www.landesagentur-sh.de/. Die Landesagentur ist telefonisch unter 040 / 30 85 79 87 zu erreichen.
KDA entwickelt Leitfaden für ambulant betreute Wohngruppen
Köln (mee). Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung einen Leitfaden für
Initiatoren ambulant betreuter Wohngruppen aufgelegt. Die 160 Seiten umfassende Arbeitshilfe richtet sich an Pflegedienste, Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie ältere Menschen, die ein derartiges Wohnprojekt
gründen möchten bzw. auf der Suche nach einer solchen Wohnalternative sind. Anhand von Praxisbeispielen werden verschiedene Konzepte gruppenorientierter Betreuungsformen vorgestellt. Darüber hinaus benennt der
Leitfaden wichtige Anforderungen an das Wohn- und Betreuungsangebot. Auch Fragen zu Kosten und Finanzierung werden aufgegriffen. Die Arbeitshilfe „Ambulant Betreute Wohngruppen – Arbeitshilfe für Initiatoren“ können
Sie für acht Euro zzgl. Versandkosten beim KDA bestellen.
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VDAB Newsletter 03.2005
Aktuelle Informationen aus Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheits- und Sozialpolitik
E-Mail-Brief des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
alle 14 Tage, kostenlos
(03.02.2005)
Zurzeit: 2.785 Abonnenten
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Lesen Sie in dieser Ausgabe:
- Bundestag regelt stationäre Leistungspauschalen - Pflegereform erst in der nächsten Legislaturperiode? - Kabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsprävention
- Gründung der 1. Landespflegekonferenz in NRW - Schiedsperson nach § 132a SGB V in Bayern eingeführt - VDAB-Qualitätskonferenzen im Februar - Behörde darf Fahrtenbuch verlangen
- Änderungen des Vergütungssystems für Ärzte hat Auswirkungen auf Pflegeheime - DGE-Studie: Kaffee ist kein „Flüssigkeitsräuber“
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Bundestag regelt stationäre (Senioren-Heim) Leistungspauschalen
Frankfurt am Main (kan). Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Deutsche Bundestag am 27.01.2005 das
Verwaltungsvereinfachungsgesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz werden die Übergangsregelungen zur Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Geltung der
stationären Sachleistungspauschalen (§§ 41 bis 43 Sozialgesetzbuch XI) bis zum 30.06.2007 verlängert. Diese Verlängerung ist mit der Absicht verbunden, bis dahin Neuregelungen im Rahmen einer umfassenden Reform der
Pflegeversicherung (Seniorenheim)
vornehmen zu können, so die entsprechende Begründung zum Verwaltungsvereinfachungsgesetz. Das Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, soll rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft treten. Noch Fragen: Bitte wenden Sie sich an Martin Kantus, Tel.: 02054 / 95 78 – 50, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:martin.kantus@vdab.de.
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Pflegereform erst in der nächsten Legislaturperiode?
Offenbach (Heim). Bis zum Herbst wollen die Bundestagsfraktionen von
SPD und Grünen ihre Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen, die in ein Konzept zu den Problemen der alternden Gesellschaft eingebettet werden sollen. Es bleibe jedoch offen, ob noch in dieser
Legislaturperiode Gesetze zur Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht werden, so SPD-Partei- und Fraktionschef Franz Müntefering. Die Grünen wollen die Pflegeversicherung durch Verbesserungen für
Demenzkranke, den Ausbau der ambulanten Versorgung und die finanzielle Sicherung der Pflegekassen möglichst noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu regeln. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch die
FDP-Fraktion. Sie kritisiert die Entscheidung von SPD und Grünen, erst im Herbst über eine Pflegereform zu beschließen. Nach Angaben der Bundesregierung wird das Defizit der Pflegeversicherung im Jahr 2004 unter 900
Mio. Euro bleiben. Ansprechpartner: Michael Schulz, Tel.: 02054 / 95 78 – 30, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:michael.schulz@vdab.de.
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Kabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsprävention
Aschaffenburg (mee). Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2005
einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention beschlossen. „Mit diesem Gesetz verfolgt die Bundesregierung den Weg einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitspolitik, um die
Gesundheit zu fördern und chronischen Erkrankungen vorzubeugen“, so Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Durch das Präventionsgesetz soll eine für das Gesundheitssystem neue und eigenständige Säule der
gesundheitlichen Versorgung gleichrangig neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege entstehen. Hierzu sollen verbindliche Kriterien der Qualitätssicherung festgelegt werden, auf dessen Grundlage
konkrete Standards und Maßnahmen für die Umsetzung erarbeitet werden. Für die Finanzierung aller Präventionsmaßnahmen ist ein Gesamtbudget von 250 Mio. Euro vorgesehen, welches von Kranken-, Renten-, Unfall-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufgebracht werden soll. Der Gesetzentwurf wird nun umgehend zu den parlamentarischen Beratungen auf den Weg gebracht.
Zunächst hatte das Bundeskabinett in seiner Sitzung
vom 12. Januar 2005 die Entscheidung über den ersten Gesetzentwurf nach vielfacher regierungsinterner Kritik zurückgestellt. Harsche Kritik zum Entwurf gab es dabei insbesondere aus dem Justizministerium. Der
Gesetzentwurf erwecke den Eindruck, „dass der zusätzliche bürokratische Aufwand den vermeintlichen Nutzen bei weitem übersteigt“, so das Justizressort. Auch die Bundesagentur für Arbeit, die als Finanzierungspartner
ins Spiel gebracht worden war, stellte sich quer: Die Arbeitslosenversicherung könnten den vorgesehenen Betrag von 20 Mio. Euro nicht leisten, bestätigte nach Recherchen des Handelsblattes vom 28.01.2005 eine
Sprecherin des Wirtschaftministeriums. Ebenso reagierten die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen reserviert auf Eckpunkte des Präventionsgesetzes und kritisierten den mit dem Gesetz verbundenen
Bürokratismus. Ähnliche Bedenken äußerte der VDAB (s. aktuelle Ausgabe des VDAB durchblick, S. 7, Download unter http://www.vdab.de/web/home/). Den Gesetzentwurf finden Sie online unter http://www.bmgs.bund.de/.
In den Seniorenheimen (Heusenstamm) geht dennoch alles seinen Gang weiter
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Martin Kantus,
Tel.: 02054 / 95 78 – 50, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:martin.kantus@vdab.de.
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Gründung der 1. Landespflegekonferenz in NRW
Düsseldorf/Dietzenbach (mee). Um die Abstimmung und Zusammenarbeit der maßgeblichen Verbände und Organisationen in NRW weiter zu optimieren und gemeinsame pflegepolitische Ziele zu definieren, hat sich am 21.
Januar 2005 in NRW unter Teilnahme von Birgit Fischer, Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW, und Artur Geisler, Bundesvorsitzender des VDAB, die erste Landespflegekonferenz zu ihrer
Gründungssitzung getroffen. Mitglieder der Landespflegekonferenz sind Vertreter der Pflegekassen, des MDK, der kommunalen Spitzenverbände, der Landschaftsverbände, der Wohlfahrtsverbände, der kommunalen und
privatgewerblichen Anbieter von Pflegeeinrichtungen sowie der Landesseniorenvertretung, des Landesbehindertenrates, der Sozialverbände und der Gewerkschaft ver.di. Als Aufgaben sieht die Konferenz u. a. die Stärkung
von Prävention und Rehabilitation, die Vernetzung der Hilfeangebote der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungsangebote bei Demenz und die Stärkung des Vertrauens in
die Sicherung der Qualität. Die Landespflegekonferenz soll wegweisende Impulse für die Arbeit des Landespflegeausschusses geben. Mehr zum „Aktionsprogramm Pflege NRW“ finden Sie unter http://www.mgsff.nrw.de/.
Ansprechpartner: Jürgen Frank, Tel.: 02054 / 95 78 – 20, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:juergen.frank@vdab.de.
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Schiedsperson nach § 132a SGB V in Bayern eingeführt
Hanau/ Mühlheim am Main (hd). Bayern setzt als erstes Bundesland die seit dem 1. Januar 2004 gesetzlich vorgesehene Schiedspersonenregelung in der
Häuslichen Krankenpflege in die Tat um. Die Krankenkassen sowie die Verbände der Leistungserbringer haben sich nun in zehnmonatigen Verhandlungen darauf geeinigt, Dr. Helmut Göppel die Aufgabe einer Schiedsperson
nach § 132a SGB V anzutragen. Der ehemalige Vizepräsident des bayerischen Landessozialgerichtes hat bereits vor vier Jahren eine ähnliche Aufgabe übernommen - damals noch ohne gesetzliche Verankerung im SGB V.
Göppels Arbeit soll zu einem Rahmenvertrag führen, um die vertragliche Basis bezüglich der Preise Häuslicher Krankenpflege, die zurzeit in Bayern verhandelt werden, zu schaffen. Mit großem Interesse werden auch
Entscheidungen zu den personellen Mindestvoraussetzungen der Pflegedienste erwartet. Mit einer endgültigen Entscheidung der Schiedsperson ist bis Ende Februar 2005 zu rechnen.
Fragen? Bitte wenden Sie sich an Harald Durzynski, Tel.: 089 / 25 54 28 – 10, Fax: 089 / 25 54 28 – 15, mailto:harald.durzynski@vdab.de.
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VDAB-Qualitätskonferenzen im Februar
Hanau/Hannover (mee). Zur ersten Qualitätskonferenz im neuen Jahr lädt die VDAB Landesgruppe
Baden-Württemberg ihre Mitglieder am 17. Februar 2005 von 13.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in Auenstein steht das Thema „Sturzprophylaxe“. Unterlagen zur Anmeldung finden Sie online
unter http://www.vdab.de/web/aktuell-badenwuerttemberg-2005/. Ansprechpartner: Diana Klein, Tel.: 0621 / 48 45 - 211, Fax: 0621 / 48 45 – 252, mailto:diana.klein@vdab.de.
Der VDAB Landesverband
Niedersachen und Bremen widmet eine Qualitätskonferenz den Themen: Empfehlungen des Landespflegeausschusses zur Pflegedokumentation, Expertenstandard Sturzprophylaxe und Ausführungsbestimmungen zum SGB XII. Die
Veranstaltung findet am 8. Februar 2005 von 10.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr in Hannover statt. Näheres erfahren Sie online unter http://www.vdab.de/web/aktuell-niedersachsen-2005/. Ansprechpartner: Corinna Helmold,
Tel.: 0511 / 28 86 98 – 71, Fax: 0511 / 28 86 98 – 70, mailto:corinna.helmold@vdab.de.
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Behörde darf Fahrtenbuch verlangen
Obertshausen (Seniorenheime). Die Straßenverkehrsbehörde kann dem Halter mehrerer Autos (wie etwa einem ambulanten Pflegedienst) nach einem Verkehrsverstoß zur Auflage machen, für jedes seiner Fahrzeuge ein
Fahrtenbuch zu führen. Dies gilt nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen: 4 L 22/05.NW) dann, wenn der Halter nicht selbst gefahren ist, sich aber weigert, den Namen des
Fahrers zu nennen. Mit der Entscheidung wies das Gericht den Eilantrag eines Halters mehrerer Fahrzeuge zurück, der für drei auf seinen Namen laufende Autos jeweils ein Fahrtenbuch anlegen musste. Weil er sich
weigerte, den Fahrer zu nennen, seien die Voraussetzungen erfüllt. Fragen? Bitte wenden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78 – 11, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:oliver.aitcheson@vdab.de.
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Änderungen des Vergütungssystems für Ärzte hat Auswirkungen auf Pflegeheime (Seniorenheime)
Seligenstadt (Heime). Die geplante
Einführung eines neuen „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“ (Seligenstadt/ Haunau) für Ärzte zum 1. April 2005 wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen haben. Im
Vergleich zur bisherigen Vergütungssystematik soll ab April 2005 das Honorar eines Arztes für den Besuch seines ersten Patienten im Pflegeheim deutlich abgesenkt und unabhängig von der Anzahl seiner im weiteren
zeitlichen Zusammenhang besuchten Patienten im Heim vereinheitlicht werden. Dies hätte zur Folge, dass der ärztliche Heimbesuch für nur einen oder zwei Patienten vergütungstechnisch unattraktiv würde. Erst bei einer
Bündelung von zeitgleich zu versorgenden Heimbewohnern stellt sich die Vergütungssituation für den Arzt nach dem neuen EBM positiv dar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV senioren) hat klargestellt, dass die
gesetzliche Forderung nach einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zukünftig Einzelbesuche im Pflegeheim ausschließen und daher auch der Bildung und Förderung von Gemeinschaftspraxen und Praxisverbünden dienen
werde. Dennoch solle es zukünftig nach Aussage der KBV keine Fließbandabfertigung auf Kosten der Qualität geben. „Eine Reduzierung der ärztlichen Versorgungsqualität für Heimbewohner aus finanziellen Erwägungen
heraus darf es keinesfalls geben“, so Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des VDAB. „Im Übrigen muss jedem Heimbewohner auch zukünftig sein Recht auf freie Arztwahl zugestanden werden, unabhängig von der
Attraktivität des jeweils geltenden ärztlichen Vergütungssystems.“ Ansprechpartner: Martin Kantus, Tel.: 02054 / 95 78 – 50, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:martin.kantus@vdab.de.
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DGE-Studie: Kaffee ist kein „Flüssigkeitsräuber“
Bonn (Hanau). Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE -
Seniorenheime) stellt nun klar: Kaffee ist kein Wasserräuber! Kaffee stelle einen wesentlichen Beitrag zur täglichen Gesamtwasserzufuhr da und könne in der Flüssigkeitsbilanz in aller Regel so wie jedes andere
Getränk behandelt werden, so die DGE. Gerade im Hinblick auf die häufig schwierig zu gestaltende ausreichende Versorgung älterer Menschen mit Flüssigkeit schlage jedoch auch die Flüssigkeitsaufnahme über die
Nahrung zu Buche. Oft werde vergessen, dass auch wässrige Lebensmitteln wie Gurkensalat, Melone, etc. helfen, den Flüssigkeitshaushalt zu verbessern, so die DGE. Diese Potentiale müssten mitberücksichtigt und
Maßeinheiten festgelegt werden. Hierbei sei zu beachten, dass Kaffee auch Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem haben könne. In unklaren Fällen müsse deshalb eine ärztliche Absprache erfolgen.
Die
Ergebnisse der Studie finden Sie online unter http://www.dge.de/Pages/navigation/fach_infos/dge_info/2004/bp0404.html. Ansprechpartner: Mona Elsebrock, Tel.: 02054 / 95 78 – 60,
Fax: 02054 / 95 78 – 40., mailto:mona.elsebrock@vdab.de.
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(c) Copyright 2003-2005, VDAB e.V., Essen
Redaktion: Nicole Meermann (mee) (verantwortlich) Martin Kantus (kan)
Harald Durzynski (hd) Oliver Aitcheson (ait) Mona Elsebrock (el)
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Von: nicole.meermann@vdab.de <mailto:nicole.meermann@vdab.de> Gesendet: Mittwoch, 19. Januar 2005 An: nicole.meermann@vdab.de Betreff: VDAB Newsletter 02.2005
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VDAB Newsletter 02.2005
Aktuelle Informationen aus Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheits- und Sozialpolitik
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alle 14 Tage, kostenlos
(19.01.2005)
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Lesen Sie in dieser Ausgabe:
- Sozialhilfeträger betreiben Rechtsbeugung bei den Zuzahlungsregelungen
- VDAB-Fachtagung zu Sturzprophylaxe - Förderung für Umschulung in Gesundheitsfachberufen gekürzt - Einfacheres Zuzahlungsverfahren für Chroniker - Beschäftigte in Pflegeberufen mit überdurchschnittlichem
Krankenstand - 11. Pflegekongress in Dresden - Kostenloser Newsletter Palliativmedizin ---------------------------------------------------------------------
Sozialhilfeträger betreiben Rechtsbeugung bei den Zuzahlungsregelungen
Berlin (mee). Seit Beginn des Jahres 2005 ist gesetzlich geregelt, dass Heimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, durch ein
vereinfachtes Zuzahlungsverfahren in Form eines Darlehens der Sozialhilfeträger vor einer finanziellen Überforderung zu Jahresanfang bewahrt bleiben. Der Sozialhilfeträger wurde verpflichtet, für die
Leistungsberechtigten die Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Form eines Darlehens zu übernehmen, sofern diese nicht widersprechen. Die Rückzahlung soll in gleichen Teilbeträgen über das gesamte Jahr erfolgen.
Nach Recherche des VDAB wird die Umsetzung dieser bundesweit geltenden Vorschrift in einigen Ländern jedoch willkürlich gehandhabt. So unterstellen einige bayerische Sozialhilfeträger „zur Vereinfachung des
Verfahrens“, dass die Heimbewohner grundsätzlich Widerspruch gegen die Darlehensgewährung einlegen. Die Bewilligung des Darlehens machen sie von einer Antragstellung abhängig. „Diese Sozialhilfeträger ignorieren
bundesgesetzlich verankerte Rechte“, kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Damit betreiben sie Rechtsbeugung.“ Dem Bedürftigen sei immer ein Darlehen anzubieten. Nur wenn dieser eindeutig
widerspreche, sei der Sozialhilfeträger von dessen Gewährung befreit. Dieses Verfahren könne nicht durch andere Regelungen oder eigenmächtige Interpretationen der Sozialhilfeträger eingeschränkt werden, so Schulz
weiter. In ähnlicher Weise heime für senioren umgehen auch einige Sozialhilfeträger in Rheinland-Pfalz und Sachsen die gesetzlichen Neuregelungen. Ginge es nach ihren Vorstellungen, bliebe auch der mit der
Zuzahlungsregelung verbundene Verwaltungsaufwand erneut an den Heimträgern und den Bewohnern hängen. Schulz betont: „Der Gesetzgeber hat jedoch klar und deutlich die Aufgabenverteilung geregelt. Eine weitere
Verwaltungsbelastung des Heimträgers wurde dabei bewusst ausgeschlossen.“ Lesen Sie dazu auch unsere aktuelle Pressemitteilung unter http://www.vdab.de/web/home/.
Ansprechpartner: Martin Kantus, Tel.: 02054 / 95 78 – 50, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:martin.kantus@vdab.de.
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VDAB-Fachtagung zu Sturzprophylaxe
Frankfurt/Heusenstamm (mee). Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege hat einen Standard zur Sturzprophylaxe entwickelt. Dieser Expertenstandard wird
zurzeit in verschiedenen ambulanten und stationären Pflegebereichen erprobt. Die Fachtagung des VDAB-Landesverbandes Sachsen-Anhalt beschäftigt sich mit Fragen wie: Was können Einrichtungsträger tun, um das
Sturz-Risiko zu verringern? Wie kann der Expertenstand in die Praxis umgesetzt werden? Welche Rechtsvorschriften muss die Einrichtung in diesem Zusammenhang beachten? Als Referent konnte Siegfried Huhn
(Krankenpfleger, Gesundheitswissenschaftler und Mit-Verfasser des Expertenstandards) gewonnen werden. Pia Schweikert, Juristin und Fachmitarbeiterin des VDAB, wird Fragen des Haftungsrechts beantworten. Die
Veranstaltung findet am Dienstag, 15. Februar 2005, 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr in Barleben/Magdeburg statt. Die Kosten der Veranstaltung (inkl. Tagungspauschale und Mittagessen) betragen 45 EUR.
Information und Anmeldung: Gisela Gerling-Koehler, Tel.: 0391 / 53 42 344, Fax: 0391 / 53 42 345, mailto:gisela.gerling-koehler@vdab.de.
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Förderung für Umschulung in Gesundheitsfachberufen gekürzt
Berlin (Senioren Anzeiger). Da die befristete Ausnahmeregelung im
Sozialgesetzbuch III (§ 434 Abs. 1 SGB III) zum 31.12.2004 auslief, werden ab Januar 2005 dreijährige Umschulungen in den Gesundheitsfachberufen nicht mehr in vollem Umfang durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
gefördert. Umschüler in diesem Bereich erhalten von der BA nur noch eine Förderung für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Finanzierung des aufgrund bundes- oder landes- bzw. europarechtlicher Regelungen
erforderlichen dritten Ausbildungsjahres muss von einem „Dritten“ getragen werden. Dies muss bereits zu Beginn der Umschulung gesichert sein. Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres soll nach Auffassung der
Bundesregierung von den Ländern sichergestellt werden. „Insbesondere die Altenpflege ist von diesen neuen Regelungen in der Ausbildungsförderung stark betroffen, da sie einen hohen Anteil an Umschülern hat“,
betont Rainer Merschmann, Geschäftsführer des VDAB-Schulungszentrums. „Zu befürchten ist, dass die Kürzungen in der Finanzierung einen erheblichen Einbruch in der Pflegeausbildung verursachen und folglich auch die
flächendeckende Versorgung mit Arbeitskräften in dieser für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufsgruppe gefährdet ist“, so Merschmann weiter. Um das Auslaufen der Übergangsregelung zu verhindern, hat der
Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB III in den Bundestag eingebracht, in dem er die Fortsetzung der bisherigen dreijährigen Förderung der Umschüler in der Pflege forderte (Druckssache 15/4414, online
unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm). In der Altenpflege seien 2002/2003 bundesweit rund 58 Prozent aller Ausbildungen als Weiterbildungen gefördert worden, so der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt
diese Initiative des Bundesrates ab. Auch die FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 15/4147) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 15/4385) haben im Bundestag Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen das
Auslaufen der Übergangsregelung verhindert werden soll. Diese werden am 21.01.2005 vom Bundestag beraten. Fragen? Bitte wenden Sie sich an das VDAB Schulungszentrum,
Rainer Merschmann, Tel.: 0209 / 17 80 – 915, mailto:Merschmann@vdab-schule.de.
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Einfacheres Zuzahlungsverfahren für Chroniker
Seligenstadt (mee). Zum Jahresbeginn 2005 sind für chronisch kranke Menschen die Zuzahlungsregelungen zu medizinischen Leistungen vereinfacht worden. Dies geht aus einer Bekanntmachung eines Beschlusses des
Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.12.2004 (online unter www.g-ba.de) hervor. Um die nur halb so hohe Obergrenze für Zuzahlungen zu beanspruchen (nur bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens statt bis zu zwei
Prozent wie bei allen anderen Versicherten), müssen chronische Erkrankungen nicht mehr jedes Jahr neu nachgewiesen werden. Dies gilt stets dann, wenn ein Patient als pflegebedürftig nach den Pflegestufen 2 oder 3
anerkannt ist. Der erneute Nachweis des Vorliegens einer chronischen Erkrankung muss nur dann erbracht werden, wenn es von Seiten der Krankenkasse Zweifel an ihrem Fortbestand gibt, heißt es weiter in einem
Rundschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bisher war vorgesehen, Senioren-Heime, Chroniker sich die Fortdauer ihrer Erkrankung jedes Jahr neu vom Arzt bestätigen lassen müssen. Der
VDAB begrüßt diesen Bürokratieabbau in der Krankenversicherung. Fragen? Bitte werden Sie sich an Oliver Aitcheson, Tel.: 02054 / 95 78 – 11, Fax: 02054 / 95 78 – 40, mailto:oliver.aitcheson@vdab.de.
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Beschäftigte in Pflegeberufen mit überdurchschnittlichem Krankenstand
Essen ( Dietzenbach). Überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten
im Jahre 2003 verzeichnen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern - das ist eine Kernaussage des „Fehlzeitenreports 2004“, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) jetzt veröffentlicht hat.
Dieser Report untersucht bundesweit die Krankmeldungen aller in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern tätigen AOK-Mitglieder. Danach wies der Krankenstand in Altenheimen und ambulanten Diensten im Jahre 2003
mit einer Fehlzeitenquote von 5,8 v. H. einen gegenläufigen Trend zum Branchendurchschnitt auf, für den eine Quote von 4,9 v.H. ermittelt wurde. Mit durchschnittlich 21,3 Fehltagen waren Beschäftigte von
Pflegeheimen und ambulanten Diensten häufiger arbeitsunfähig erkrankt als beispielsweise Pflegekräfte in Krankenhäusern (19,2 Fehltage). Der Branchendurchschnitt betrug 2003 lediglich 17,7 Fehltage. Die hohen
Krankenstände seien, so ein weiteres Ergebnis der Wido-Studie, häufig auf arbeitsbedingte Belastungen zurückzuführen. Diese führten vor allem für die in Altenpflegeeinrichtungen Beschäftigten vielfach zu psychischen
Erkrankungen sowie zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Hierbei ist außerdem festzustellen, dass insbesondere bei Frauen in höheren Altersgruppen die Belastungen signifikant häufiger zu Fehlzeiten führten als in
anderen Altersgruppen. Vor diesem Hintergrund kommt der „Fehlzeitenreport 2004“ zu dem Ergebnis, dass ein professionelles Gesundheitsmanagement sowie die Anwendung moderner Methoden der Arbeitsorganisation und
Organisationsentwicklung in den betreffenden Einrichtungen notwendig sei, um langfristig die Arbeitsbedingungen zu verbessern und damit die Fehlzeiten zu senken. Den „Fehlzeitenreport 2004“ können Sie direkt
bestellen beim Springer-Verlag mailto:order@springer.de oder im Buchhandel, ISBN 3-540-21353-8. Ein Seminar zum Thema „Krankheitsbedingte Fehlzeiten senken“ bietet die EXACT-GmbH an. Das Seminar zeigt Maßnahmen
auf, wie krankheitsbedingte Fehlzeiten bei Pflegekräften gesenkt werden können. Dabei werden Erkenntnisse aus der Industrie, dem Öffentlichen Dienst und verschiedenen Pflegeeinrichtungen genutzt. Informationen und
Anmeldung unter http://www.exact-gmbh.de/web/seminarwesen/detail.php?nr=817&kategorie=semina.
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11. Pflegekongress in Dresden
Dresden/ Obersthausen (mee). Vom 9. bis 11. März findet in Dresden der 11. Interdisziplinäre Pflegekongress statt. Erwartet werden mehr als 800 Fachleute aus Pflege und Medizin. Rund um das Schwerpunktthema
Demenz werden neueste Erkenntnisse vorgestellt und juristische Hintergründe heime zum pflegerischen Umgang mit desorientierten Menschen erörtert. Information und Anmeldung: Urban & Vogel GmbH
Kongressorganisation, Tel.: 030 / 20 45 60 – 3, mailto:tauchert@urban-vogel.de, online unter www.heilberufe-kongresse.de.
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Kostenloser Newsletter Palliativmedizin
Essen/ Offenbach (mee). Aktuelle Informationen rund um das Thema Palliativmedizin erhalten Interessierte ab sofort durch den kostenlosen Newsletter des Netzwerkes
Palliativmedizin Essen. Ziel des Netzwerkes ist, die Qualität der palliativmedizinischen Versorgung von krebskranken senior Menschen und anderen Patienten mit nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen zu
optimieren und zu sichern. Der Newsletter berichtet über Neuheiten in der Palliativmedizin sowie über Fachkonferenzen. Anmelden können Sie sich unter http://www.netzwerk-palliativmedizin-essen.de/Frame_aktuell.html.
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Redaktion: Nicole Meermann (mee) VDAB Bundesgeschäftsstelle, Essen
Fon: (02054) 95 78 - 15 Fax: -40 E-Mail: mailto:nicole.meermann@vdab.de
Von: nicole.meermann@vdab.de <mailto:nicole.meermann@vdab.de> Gesendet: Mittwoch, 17. November 2004
An: nicole.meermann@vdab.de Betreff: VDAB Newsletter 21.2004
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